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Know-how

Schutzstufen Partikelfilter

Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Thema Schutzstufen von Partikelfiltern.

Schutzstufen von Partikelfiltern

Partikelfilter für Atemschutzmasken schützen vor partikelförmigen Schadstoffen wie Staub, Rauch und Aerosol. Es gibt sie in den drei Schutzstufen P1, P2 und P3. Diese sind nach EN 143:2000+A1:2006 europaweit normiert. Partikelfilter mit höheren Schutzstufen filtern effektiver und dürfen daher gegen gesundheitsschädlichere Schadstoffe und höhere Schadstoffkonzentrationen eingesetzt werden.

 

Weitere Kennzeichnungen

R (reusable)
Wiederverwendbar, der Filter kann länger als eine Schicht verwendet werden.

D (Dolomitstaubprüfung bestanden)
Diese Filter erfüllen die Anforderungen der zusätzlichen Dolomitstaubprüfung. Das bedeutet weniger Atemwiderstand bei längerer Nutzungszeit.

 

Masken-Filter-Kombination

Die Schutzwirkung von Partikelfiltern hängt auch davon ab, mit welchem Maskentyp sie verwendet werden. Daher muss immer die Masken-Filter-Kombination betrachtet werden.

Partikelfilter + Halbmasken

Diese Kombination darf bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 4-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden. 

Sie schützt gegen ungiftige Partikel auf Wasser- und Ölbasis, nicht jedoch gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 + Enzyme. 

Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 2%, mindestens 80% der Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert. 

Typische Anwendungen finden sich beispielsweise in der Lebensmittelindustrie.

Diese Kombination darf bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 10-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden. 

Sie schützt gegen gesundheitsschädliche Partikel auf Wasser- und Ölbasis, nicht jedoch gegen krebserzeugende Stoffe, radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme.

Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 2%, mindestens 94% der Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert. 

Typische Anwendungen sind beispielsweise der Umgang mit Weichholz, Glasfasern, Metall, Kunststoffen (nicht PVC) und Ölnebel.

Diese Kombination darf bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden. 

Sie schützen gegen gesundheitsschädliche und krebserzeugende Partikel auf Wasser- und Ölbasis sowie gegen radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2+3 und Enzyme.

Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 2%, mindestens 99,95% der Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert. 

Typische Anwendungen sind beispielsweise der Umgang mit Schwermetallen, Hartholz, Bremsstaub, radioaktiven Stoffen, Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen sowie Edelstahlschweißen.

Partikelfilter + Vollmasken

Diese Kombination darf bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 4-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden. 

Sie schützt gegen ungiftige Partikel auf Wasser- und Ölbasis, nicht jedoch gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 + Enzyme. 

Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 0,05%, mindestens 80% der Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert. 

Typische Anwendungen finden sich beispielsweise in der Lebensmittelindustrie.

Diese Kombination darf bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 10-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden. 

Sie schützt gegen gesundheitsschädliche Partikel auf Wasser- und Ölbasis, nicht jedoch gegen krebserzeugende Stoffe, radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme.

Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 0,05%, mindestens 94% der Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert. 

Typische Anwendungen sind beispielsweise der Umgang mit Weichholz, Glasfasern, Metall, Kunststoffen (nicht PVC) und Ölnebel.

Diese Kombination darf bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden. 

Sie schützen gegen gesundheitsschädliche und krebserzeugende Partikel auf Wasser- und Ölbasis sowie gegen radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2+3 und Enzyme.

Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 0,05%, mindestens 99,95% der Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert. 

Typische Anwendungen sind beispielsweise der Umgang mit Schwermetallen, radioaktiven Stoffen sowie Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen.

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