Know-how
Typen und Klassen von Gasfiltern
Erfahren Sie hier alles Wichtige zu Typen und Klassen von Gasfiltern.
Kennzeichnung von Gasfiltern
Gasfilterkartuschen werden meist durch eine Kombination von Buchstaben und Zahlen gekennzeichnet, z.B. "A2B2E1".
Dabei stehen die Buchstaben für den Filtertyp. Dieser gibt Auskunft darüber, gegen welche Gefahrstoffe ein Filter schützt.
Die Zahlen stehen für die Filterklasse, welche eine Aussage zur Aufnahmekapazität des Filters macht. Die Filterklasse bezieht sich dabei auf den Filterytp, hinter dem die Zahl steht. Filter mit einer höheren Klasse können bei höheren Arbeitsplatzkonzentrationen eines Gases eingesetzt werden.
Wie man am Beispiel des A2B2E1 Gasfilter sieht, kann eine Filterkartusche aus einer Kombination mehrerer Filtertypen (A, B und E) mit unterschiedlichen Filterklassen bestehen. Dieser Filter bieten kombinierten Schutz gegen organische Gase (Siedepunkt > 65° C), anorganische Gase und saure Gase.
Filtertypen
Farbkennzeichnung: braun
Schutz gegen: organische Gase und Dämpfe (Siedepunkt > 65° C)
Farbkennzeichnung: grau
Schutz gegen: anorganische Gase und Dämpfe, z. B. Chlor, Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff), Hydrogencyanid (Blausäure); nicht gegen Kohlenstoffmonoxid
Farbkennzeichnung: gelb
Schutz gegen: Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere saure Gase
Farbkennzeichnung: grün
Schutz gegen: Ammoniak und organische Ammoniakderivate
Farbkennzeichnung: braun
Schutz gegen: niedrigsiedende organische Verbindungen (Siedepunkt ≤ 65 °C) der Niedrigsiedergruppen 1 und 2
Wichtig: Limitierte Einsatzgrenzen für Niedrigsieder Gr. 1 + Gr. 2 (siehe DGUV Regel 112–190); die Filter sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt
Farbkennzeichnung: rot/weiß
Schutz gegen: Quecksilber
Wichtig: die maximal zulässige Gebrauchszeit gegen Quecksilber beträgt 50 Stunden
Filterklassen
max. erlaubte Konzentration bei Verwendung mit Halbmasken:
1000 ml/m3, jedoch nicht höher als bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)
max. erlaubte Konzentration bei Verwendung mit Vollmasken:
1000 ml/m3, jedoch nicht höher als bis zum 400-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)
max. erlaubte Konzentration bei Verwendung mit Halbmasken:
5000 ml/m3, jedoch nicht höher als bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)
max. erlaubte Konzentration bei Verwendung mit Vollmasken:
5000 ml/m3, jedoch nicht höher als bis zum 400-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)
max. erlaubte Konzentration bei Verwendung mit Halbmasken:
10000 ml/m3, jedoch nicht höher als bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)
max. erlaubte Konzentration bei Verwendung mit Vollmasken:
10000 ml/m3, jedoch nicht höher als bis zum 400-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)
Haftungsausschluss
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine persönliche Beratung. Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Persönliche Beratung
Ihre Anfrage wird schnell und kompetent bearbeitet.
Sicher
Geprüfte Qualität, einfache Anwendung
Zufriedene Anwender
Hoher Tragekomfort, attraktives Design
Wirtschaftlich
Robust und langlebig