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Know-how

Typen und Klassen von Gasfiltern

Erfahren Sie hier alles Wichtige zu Typen und Klassen von Gasfiltern.

Kennzeichnung von Gasfiltern

Gasfilterkartuschen werden meist durch eine Kombination von Buchstaben und Zahlen gekennzeichnet, z.B. "A2B2E1".

Dabei stehen die Buchstaben für den Filtertyp. Dieser gibt Auskunft darüber, gegen welche Gefahrstoffe ein Filter schützt. 

Die Zahlen stehen für die Filterklasse, welche eine Aussage zur Aufnahmekapazität des Filters macht. Die Filterklasse bezieht sich dabei auf den Filterytp, hinter dem die Zahl steht. Filter mit einer höheren Klasse können bei höheren Arbeitsplatzkonzentrationen eines Gases eingesetzt werden.

Wie man am Beispiel des A2B2E1 Gasfilter sieht, kann eine Filterkartusche aus einer Kombination mehrerer Filtertypen (A, B und E) mit unterschiedlichen Filterklassen bestehen. Dieser Filter bieten kombinierten Schutz gegen organische Gase (Siedepunkt > 65° C), anorganische Gase und saure Gase.

Filtertypen

Farbkennzeichnung: braun


Schutz gegen: organische Gase und Dämpfe (Siedepunkt > 65° C)

Farbkennzeichnung: grau


Schutz gegen: anorganische Gase und Dämpfe, z. B. Chlor, Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff), Hydrogencyanid (Blausäure); nicht gegen Kohlenstoffmonoxid

Farbkennzeichnung: gelb


Schutz gegen: Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere saure Gase

Farbkennzeichnung: grün


Schutz gegen: Ammoniak und organische Ammoniakderivate

Farbkennzeichnung: braun


Schutz gegen: niedrigsiedende organische Verbindungen (Siedepunkt ≤ 65 °C) der Niedrigsiedergruppen 1 und 2


Wichtig: Limitierte Einsatzgrenzen für Niedrigsieder Gr. 1 + Gr. 2 (siehe DGUV Regel 112–190); die Filter sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt

Farbkennzeichnung: rot/weiß


Schutz gegen: Quecksilber


Wichtig: die maximal zulässige Gebrauchszeit gegen Quecksilber beträgt 50 Stunden

Filterklassen

max. erlaubte Konzentration bei Verwendung mit Halbmasken:
1000 ml/m3, jedoch nicht höher als bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)


max. erlaubte Konzentration bei Verwendung mit Vollmasken:
1000 ml/m3, jedoch nicht höher als bis zum 400-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)

max. erlaubte Konzentration bei Verwendung mit Halbmasken:
5000 ml/m3, jedoch nicht höher als bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)


max. erlaubte Konzentration bei Verwendung mit Vollmasken:
5000 ml/m3, jedoch nicht höher als bis zum 400-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)

max. erlaubte Konzentration bei Verwendung mit Halbmasken:
10000 ml/m3, jedoch nicht höher als bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)


max. erlaubte Konzentration bei Verwendung mit Vollmasken:
10000 ml/m3, jedoch nicht höher als bis zum 400-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)

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