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Know-how

Keine G26 / AMR 14.2 Vorsorgeuntersuchung verpflichtend

Hier erfahren Sie, warum bei Moldex Atemschutzprodukten keine G26 / AMR 14.2 verpflichtend ist

Keine G26 Vorsorgeuntersuchung für Moldex Atemschutzmasken verpflichtend

 

Moldex entwickelt und produziert hochwertige Produkte, die nicht nur die gesetzlichen Anforderungen und Normen erfüllen, sondern tatsächlich die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen. Als einer der führenden Hersteller von Atemschutzprodukten entwickeln wir innovative Lösungen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz sicherstellen. Atemschutz Made in Europe – darauf sind wir stolz!

 

Warum ist bei Moldex Atemschutzprodukten keine G26 (AMR 14.2) verpflichtend?

Unsere Produkte zeichnen sich durch ihre erstklassige Qualität und Zuverlässigkeit aus. Hierzu gehört, dass wir neben Passform und Dichtsitz auch den Atemwiderstand sowie das Gewicht unserer Produkte optimal entwickeln. Bei allen Moldex Atemschutzprodukten sind Atemwiderstand und Gewicht so niedrig, dass diese der Gruppe 1 der AMR 14.2 zugeordnet werden. Das bedeutet: für unsere Atemschutzprodukte ist eine G26 Vorsorgeuntersuchung nicht verpflichtend. Ausführlichere Informationen auch zu den Gruppeneinteilungen finden Sie hier.

 

Was bedeutet das für Sie?

Durch den Einsatz von Moldex Atemschutzprodukten wandelt sich die verpflichtende Vorsorgeuntersuchung in eine Angebotsvorsorge um. Damit sind Sie nicht verpflichtet Vorsorgeuntersuchungen vorzunehmen, sondern Sie müssen die Vorsorgeuntersuchung Ihren Mitarbeitenden lediglich anbieten und dies dokumentieren. Ein deutliches Zeichen für die außergewöhnlich gute Qualität unserer Atemschutzprodukte.

 

Was fordert die Arbeitsmedizinische Regelung?

Gemäß der aktuellen Arbeitsmedizinischen Regel (AMR 3.3), veröffentlicht von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, müssen bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen berücksichtigt werden, die Auswirkungen auf die Gesundheit und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit haben können. 

 

Gruppeneinteilung der Moldex Atemschutzprodukte

Unsere Atemschutzprodukte sind der Gruppe 1 zugeordnet, wie in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR 14.2) festgelegt. Das bedeutet, dass unsere Produkte ein Gewicht bis maximal 3 kg und einen Atemwiderstand bis 5 mbar aufweisen. Zu dieser Gruppe gehören folgende Moldex Produkte:

  • alle FFP Masken der Schutzstufen FFP1, FFP2 und FFP3
  • Partikelfilter der Filterklassen P1, P2 und P3
  • Halb- und Vollmasken mit allen von Moldex erhältlichen Filterkombinationen

Diese Einteilung garantiert, dass unsere Produkte den Träger nur minimal belasten und keine Gesundheitsgefährdung durch das Tragen des Atemschutzes zu befürchten ist.

 

Unser Engagement für Ihre Sicherheit

Bei Moldex stehen Sicherheit und Qualität an erster Stelle. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Produkte noch besser zu machen. Dass wir dabei die Anforderungen an zuverlässige Arbeitsschutzprodukte erfüllen und in vielen Fällen sogar übertreffen ist für uns selbstverständlich. Mit Moldex können Sie sich sicher sein, dass Sie zertifizierte Qualität zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden einsetzen.

 

Bringen Sie Ihren Arbeitsschutz auf das nächste Level!

Entdecken Sie noch heute unser Sortiment an hochwertigen Atemschutzmasken und profitieren Sie von der Gewissheit, dass alle Atemschutzmasken von Moldex von der verpflichtenden G26 Vorsorgeuntersuchung befreit sind. 

 

Wir sind hier, um Ihnen dabei zu helfen, eine sichere Arbeitsumgebung für Ihr Team zu schaffen! Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Produkte zu erfahren. 


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